Paukenschlag: Herber Rückschlag für die Brennerautobahn AG
Paukenschlag beim Wettbewerb um die Vergabe der 50-jährigen Brennerautobahn-Konzession: Ein Vorzugsrecht für die Brennerautobahn AG ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Dies steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betreffend einen ähnlich gelagerten Fall in Mailand fest, meinen EU-Rechtsexperten.

